1. Über einen zuerkannten Pflegegrad und die darin zur Verfügung stehenden Sachleistungen

    Wenn bei Ihnen ein Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder durch Medicproof (bei Privatversicherten) festgestellt wurde, gibt es für Sie zwei Möglichkeiten die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes zu finanzieren und in Anspruch zu nehmen. Einerseits können Sie gänzlich die Ihnen monatlich zur Verfügung stehenden Sachleistungen verwenden, um Ihren Hilfebedarf durch die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes zu decken. Das bedeutet, dass die Leistungen der Pflegeversicherung für Ihre alltägliche Versorgung allein durch die Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes ausgeschöpft werden.

    Wenn Ihnen in Ihrer Pflegesituation eine dauerhafte Pflegeperson beiseite steht, können Sie das Hilfsangebot eines ambulanten Pflegedienstes auch in Kombination mit der Unterstützung ihrer Pflegeperson nutzten. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hierbei um eine Kombination von der Sachleistung Ihrer Pflegekasse und der Pflegegeldleistung. Bei dieser so genannten Kombileistung wird der zur Verfügung stehende Betrag der Sachleistung nicht voll in Anspruch genommen, so dass das Pflegegeld immer noch anteilig ausgezahlt werden kann. Zudem steht es Ihnen immer frei weitere Dienstleistungen des ambulanten Pflegedienstes durch zusätzliche private Vergütung in Anspruch zu nehmen.

  2. Als Selbstzahler, bei nicht vorhandenem Pflegegrad

    Selbstverständlich ist es Ihnen auch ohne einen festgestellten Pflegegrad als Selbstzahler ebenso möglich, alle Leistungen von uns als Ihren ambulanten Pflegedienst, in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie gern in einem gemeinsamen Gespräch, ob es in Ihrem Fall eventuell auch noch andere Möglichkeiten zur Finanzierung ihres Hilfebedarfs gibt.