Kontakt2024-01-15T09:33:21+01:00

Kontakt

Unsere Kontaktadressen und Erreichbarkeitszeiten sind je nach Unternehmensbereich unterschiedlich:

Geschäftsleitung der LIV Pflege:

Erreichbarkeit:

Montag 09:00–14:00
Dienstag 09:00–14:00
Mittwoch 09:00–14:00
Donnerstag 09:00–14:00
Freitag Geschlossen
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Tagespflege zur Residenz
teilstationäre Tagespflegeeinrichtung für Senioren

  • Liselotte-Herrmann-Straße 1,
    09127 Chemnitz

  • 0371 / 91220898

Erreichbarkeit:

Montag 09:00–17:00
Dienstag 09:00–17:00
Mittwoch 09:00–17:00
Donnerstag 09:00–17:00
Freitag 09:00–17:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

LIV Pflegedienst
häusliche Krankenpflege / ambulanter Pflegedienst

  • Liselotte-Herrmann-Straße 3,
    09127 Chemnitz

  • 0371 / 47888400 (24h telefonisch erreichbar nur für unsere Patienten)

Für Beratungen und Ihre persönlichen Gesprächsanliegen sind wir als Ihr ambulanter Pflegedienst gern für Sie da.

Aufgrund unseres Arbeitsauftrages in der Häuslichkeit unserer Patienten können wir Ihnen aber nicht immer garantieren, dass Sie uns zu jeder Zeit in unseren Büroräumlichkeiten persönlich antreffen, um Ihre Anliegen mit uns vor Ort zu besprechen.

Wir bitten Sie daher um vorherige telefonische Absprache und Terminvereinbarung.

Häufig gestellte Fragen

Wie und bei wem stelle ich den Antrag auf Pflegeleistungen?2024-01-15T09:26:50+01:00

Den Antrag zur Feststellung eines Pflegegrades stellen Sie grundsätzlich bei der Pflegekasse. Diese Antragsstellung kann auch formlos erfolgen. Ihre Pflegekasse wird Ihnen dann das entsprechende Antragsformular zukommen lassen und Sie schriftlich zur weiteren Verfahrensweise informieren. Haben Sie Fragen oder brauchen Sie unseren Beistand? Wir beraten Sie gern.

Werde ich nur kurzweilig oder wirklich in Bezug meiner Lebensumstände und dauerhaft von Ihnen unterstützt und begleitet?2019-08-08T12:33:05+01:00

Wir machen Ihre ganz persönliche Pflegesituation zu unserem ernsthaften Auftrag. Hierin liegt für Sie die Garantie, dass wir Ihnen und Ihren Angehörigen ein verlässlicher und dauerhafter Ansprechpartner sein möchten, dem Sie vertrauen und durch den Sie auch Entlastung erfahren. Uns ist es wichtig, mit Ihnen zusammen Wege zu finden, damit Sie als pflegebedürftiger Mensch, immer noch so gut es geht selbstbestimmt und zufrieden Ihren Alltag verrichten können. Deshalb nehmen wir uns für Ihre persönlichen Anliegen gern und dauerhaft Zeit und versuchen jeglichen zeitlichen Druck von Ihnen fernzuhalten und Ihre Versorgung so menschlich wie möglich zu gestalten.

Welche Hilfen kann ich von LIV Pflege als ambulanten Pflegedienst im Alltag erwarten?2019-08-08T12:32:33+01:00

Wir als Ihr LIV Pflegdienst unterstützen Sie in Ihrem Zuhause bei der täglichen Körperpflege, bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme oder unter anderem auch im Bereich Mobilität. Weiterhin erhalten Sie auch behandlungspflegerische Leistungen (z. B. Medikamentengaben, Injektionen, Wundversorgung) und Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Unsere weiteren Leistungsangebote finden Sie in unserem Leistungskatalog.

Wie kann ich die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes finanzieren?2019-08-09T20:36:04+01:00
  1. Über einen zuerkannten Pflegegrad und die darin zur Verfügung stehenden Sachleistungen

    Wenn bei Ihnen ein Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder durch Medicproof (bei Privatversicherten) festgestellt wurde, gibt es für Sie zwei Möglichkeiten die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes zu finanzieren und in Anspruch zu nehmen. Einerseits können Sie gänzlich die Ihnen monatlich zur Verfügung stehenden Sachleistungen verwenden, um Ihren Hilfebedarf durch die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes zu decken. Das bedeutet, dass die Leistungen der Pflegeversicherung für Ihre alltägliche Versorgung allein durch die Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes ausgeschöpft werden.

    Wenn Ihnen in Ihrer Pflegesituation eine dauerhafte Pflegeperson beiseite steht, können Sie das Hilfsangebot eines ambulanten Pflegedienstes auch in Kombination mit der Unterstützung ihrer Pflegeperson nutzten. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hierbei um eine Kombination von der Sachleistung Ihrer Pflegekasse und der Pflegegeldleistung. Bei dieser so genannten Kombileistung wird der zur Verfügung stehende Betrag der Sachleistung nicht voll in Anspruch genommen, so dass das Pflegegeld immer noch anteilig ausgezahlt werden kann. Zudem steht es Ihnen immer frei weitere Dienstleistungen des ambulanten Pflegedienstes durch zusätzliche private Vergütung in Anspruch zu nehmen.

  2. Als Selbstzahler, bei nicht vorhandenem Pflegegrad

    Selbstverständlich ist es Ihnen auch ohne einen festgestellten Pflegegrad als Selbstzahler ebenso möglich, alle Leistungen von uns als Ihren ambulanten Pflegedienst, in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie gern in einem gemeinsamen Gespräch, ob es in Ihrem Fall eventuell auch noch andere Möglichkeiten zur Finanzierung ihres Hilfebedarfs gibt.